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Ausgesetzt im Stadtpark – Warum das Aussetzen von Schildkröten kein Kavaliersdelikt ist

5. Juni
2 Min. Lesezeit

Ein sonniger Tag am See, und am Ufer sonnt sich eine stattliche Rotwangen-Schmuckschildkröte. Was für Spaziergänger wie ein idyllisches Naturerlebnis wirkt, ist in Wahrheit das Resultat einer Straftat – und für das Tier oft ein Todesurteil auf Raten.

Als Tierheilpraktikerin erlebe ich es leider immer wieder: Schildkröten werden als „pflegeleichte“ Haustiere angeschafft, wachsen den Besitzern über den Kopf und werden dann einfach „in die Freiheit“ entlassen. Warum das alles andere als ein Gefallen für das Tier ist und welche drastischen Konsequenzen das hat, liest du hier.


Das Missverständnis mit der „Freiheit“


Viele Besitzer wiegen ihr Gewissen in Sicherheit, indem sie sich einreden, das Tier könne in der Natur ein glückliches Leben führen. Das ist ein fataler Irrtum:


  • Exotische Herkunft: Die meisten ausgesetzten Arten (wie Schmuck- oder Höckerschildkröten) stammen aus wärmeren Regionen. Unser mitteleuropäisches Klima, insbesondere der feucht-kalte Winter, ist für sie ungeeignet.

  • Langsames Sterben: Ohne die richtige Überwinterung sterben viele dieser wechselwarmen Tiere qualvoll an Lungenentzündungen, Erfrierungen oder Organschäden.

  • Gefahr für das Ökosystem: Die Überlebenden verdrängen oft heimische, streng geschützte Arten (wie die Europäische Sumpfschildkröte) und bringen das ökologische Gleichgewicht durcheinander. Viele Arten stehen deshalb sogar auf der EU-Liste der invasiven Arten.


Die rechtliche Realität: Kein Kavaliersdelikt!

Wichtiger Fakt vorab: Das Aussetzen von Tieren ist in Deutschland strikt verboten.

Rechtlich gesehen bewegen sich Personen, die ihre Schildkröte aussetzen, auf sehr dünnem Eis:


  • Die Ordnungswidrigkeit: Laut § 3 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) ist es verboten, ein im Haus gehaltenes Tier auszusetzen, um sich seiner zu entledigen. Dies kann mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

  • Wann es zur Straftat wird: Wenn das Tier durch das Aussetzen erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden erleidet (was durch Kälte und Nahrungsmangel im deutschen Winter die Regel ist), greift § 17 TierSchG. Dann handelt es sich um Tierquälerei – eine Straftat, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden kann.

  • Verstoß gegen das Naturschutzgesetz: Da es sich oft um invasive Arten handelt, verstößt das Aussetzen zusätzlich gegen das Bundesnaturschutzgesetz, was weitere empfindliche Strafen nach sich zieht.


Verantwortung übernehmen: Was sind die Alternativen?


Schildkröten können alt werden – oft 40 Jahre und mehr. Wenn sich die Lebensumstände ändern und man dem Tier nicht mehr gerecht werden kann, ist das Aussetzen niemals die Lösung. Es gibt immer Wege, die dem Tier ein artgerechtes Leben sichern:


  1. Der ehrliche Blick ins Tierheim: Viele Tierheime nehmen auch Reptilien auf oder arbeiten eng mit Spezialisten zusammen.

  2. Reptilienauffangstationen: Es gibt in fast jedem Bundesland spezialisierte Stationen, die sich explizit um Schildkröten kümmern und sie in fachkundige Hände weitervermitteln.

  3. Private Vermittlung: Über spezialisierte Foren oder Vereine (wie die DGHT) lassen sich oft erfahrene Halter finden.


Mein Appell an dich: Bitte schau nicht weg. Wenn du beobachtest, wie eine Schildkröte (oder ein anderes Haustier) ausgesetzt wird, informiere bitte umgehend die Polizei oder das örtliche Tierheim. Tierschutz beginnt bei der Verantwortung, die wir für unsere Schützlinge übernehmen.


 
 
 

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